KI in der Kanzlei
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Harvey nutzt Claude und GPT: Wofür zahlt die Kanzlei?

Von Amine Gaaliche · Entwurf mit Claude erstellt, von Hand geprüft und redigiert

Die Kanzlei zahlt vor allem für die Antwort auf eine Frage, die Mandanten stellen: Was passiert mit unseren Dokumenten? Harvey arbeitet mit Modellen von Anthropic, OpenAI und Google, also mit Claude, GPT und Gemini. Dieselben Modelle kann jede Kanzlei auch direkt beim Anbieter buchen. Mit dem Aufpreis bezahlt die Kanzlei zum Teil Fachfunktionen, zum Teil eine vertragliche Zusage, was mit ihren Daten geschieht.

Welche Modelle Harvey nutzt

Harvey begann mit Modellen von OpenAI. Im Mai 2025 kamen Modelle von Anthropic und Google hinzu. Sie laufen über die Cloud-Dienste AWS Bedrock und Google Vertex. Im März 2026 nannte Harvey die aktuellen Modelle, darunter Claude Opus 4.6 und GPT-5.2.

Jedes dieser Modelle kann eine Kanzlei auch selbst nutzen, über ein Geschäftskonto beim jeweiligen Anbieter. Wer eine Alternative zu Harvey oder Legora sucht, sollte deshalb zuerst klären, wofür die Kanzlei eigentlich bezahlt.

Wofür die Kanzlei den Aufpreis zahlt

Ein Teil ist echte Fachleistung. Die Plattformen bieten fertige Arbeitsabläufe für juristische Aufgaben, Rechercheinhalte und Anbindungen an die Systeme der Kanzlei.

Ein anderer Teil ist eine Sicherheitszusage. Harvey verlangt von jedem Modellanbieter drei Dinge: keine Speicherung der Kundendaten, keine Einsicht durch Mitarbeiter des Anbieters und kein Training mit Kundeneingaben. Diese Zusage ist durchaus etwas wert: Genau das will ein Mandant hören, wenn er nach seinen Dokumenten fragt.

Gebunden ist die Kanzlei durch den Vertrag; technisch könnte sie den Anbieter wechseln. Laut dem von Fast Company zitierten Sprecher gilt für große Kanzleien eine Mindestabnahme von 100 Lizenzen bei mindestens einem Jahr Laufzeit. Zahlen zu Preisen pro Lizenz stammen von Dritten und widersprechen sich.

Was ein Benchmark von 2025 zeigt

Vals AI hat im Oktober 2025 vier KI-Werkzeuge mit 210 Fragen zur amerikanischen Rechtsrecherche geprüft. ChatGPT beantwortete 80 % der Fragen richtig. Die drei spezialisierten Rechtstools lagen zwischen 79 und 81 %, die teilnehmenden Anwälte im Schnitt bei 71 %.

LawSites hat die Ergebnisse veröffentlicht. Der Test hat Grenzen: Thomson Reuters, LexisNexis und vLex haben nicht teilgenommen, und die Fragen betreffen US-Recht. Für deutsche Mandate beweist das Ergebnis wenig. Es zeigt aber, dass ein allgemeines KI-Modell bei der Recherche nicht schlechter abschnitt.

Was das deutsche Berufsrecht verlangt

Für eine deutsche Kanzlei zählt vor allem § 203 StGB. Die Vorschrift bestraft Berufsgeheimnisträger, die fremde Geheimnisse unbefugt offenbaren. Seit 2017 dürfen Anwälte externe Dienstleister einbinden, aber nur unter den Bedingungen von § 43e BRAO.

Verlangt werden eine sorgfältige Auswahl, ein Vertrag in Textform und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Der Dienstleister darf nur erfahren, was er für seine Aufgabe braucht. Bei Leistungen im Ausland muss dort ein vergleichbarer Schutz der Geheimnisse bestehen.

Daneben gilt die DSGVO. Wer personenbezogene Daten über einen Anbieter verarbeiten lässt, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Aufsicht über Kanzleien führen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat außerdem Hinweise zum KI-Einsatz in Kanzleien veröffentlicht.

In den USA hat sich die American Bar Association dazu geäußert. Nach ihrer Formal Opinion 512 vom 29. Juli 2024 muss der Mandant nach Aufklärung einwilligen, bevor Mandatsinformationen in ein selbstlernendes KI-Werkzeug gelangen. Eine Standardklausel in der Mandatsvereinbarung genügt dafür nicht.

Die Daten selbst schützen

Der erste Schritt ist ein Geschäftskonto, bei dem der Anbieter Ihre Eingaben nicht zum Training seiner Modelle verwendet. OpenAI nutzt Ein- und Ausgaben aus ChatGPT Enterprise, ChatGPT Business, Edu und der API standardmäßig nicht für das Training. Anthropic verfährt bei seinen kommerziellen Produkten standardmäßig ebenso. Ob der Vertrag § 43e BRAO genügt, prüfen Sie trotzdem selbst.

Der zweite Schritt: Die identifizierenden Angaben verlassen Ihren Rechner gar nicht erst. Für die Auslegung einer Klausel braucht das Modell keine Namen, Anschriften oder Kontonummern. Was die einzelnen Kontoarten speichern, haben wir gesondert beschrieben.

Der zweite Schritt ersetzt den ersten nicht. Ein Dokument ohne Namen ist weiterhin vertraulich, denn § 43a Abs. 2 BRAO erfasst alles, was Ihnen in Ausübung Ihres Berufs bekannt wird. Dazu gehören die Prozessstrategie, die Konditionen einer Transaktion und Umstände, die den Mandanten auch ohne Namen erkennbar machen.

Wo promptShield ansetzt

In eigener Sache: Wir verkaufen Software für den zweiten Schritt und sind deshalb nicht unparteiisch. Die Funktion „Kodieren“ ersetzt Namen, Anschriften, Kontonummern und andere Kennungen durch kurze Codes. Der erste Buchstabe zeigt die Art der Angabe. Ein Code hat etwa die Form [P0ABCD], die genauen Zeichen vergibt Ihre Installation.

Innerhalb eines Ordners behält derselbe Wert denselben Code. So kann das Modell die Parteien über mehrere Dokumente hinweg verfolgen. In einem anderen Ordner erhält derselbe Name einen anderen Code. Nur ein Code, den Sie von Hand festlegen, gilt überall.

Die Funktion „Dekodieren“ stellt die ursprünglichen Werte aus dem lokalen Code-Register wieder her, aus einer Datei oder aus eingefügtem Text. Das geschieht auf Ihrem Rechner. Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur umkehrbaren Schwärzung.

Die Erkennung sensibler Angaben, die Texterkennung und die Schwärzung laufen standardmäßig lokal. Eine Ausnahme gibt es: Die optionale Tiefenanalyse lässt sich auf ein externes Modell umstellen. Dann verlässt der Text der Seiten den Rechner.

Die Wahl ist kein Entweder-oder mehr

Zwischen Mai und Oktober 2026 haben vier große KI-Unternehmen Angebote für Kanzleien gestartet, wie LawSites zusammengefasst hat. Anthropic brachte am 12. Mai Claude for Legal heraus. Google folgte am 25. August mit einer Vorschauversion von Gemini Enterprise for Legal.

OpenAI startete am 17. September Astra for Law, zunächst nur für ausgewählte Großkanzleien über ein Trusted Access Program. Am 15. Oktober kam Microsoft mit Copilot for Legal dazu. Harvey ist bereits seit Juni 2026 in Microsoft 365 Copilot eingebunden.

Laut ABA Journal lässt sich Claude for Legal an rund 20 Rechtsplattformen anbinden. Dazu gehören Westlaw und CoCounsel von Thomson Reuters, iManage, NetDocuments und Harvey selbst.

Wer seine Daten selbst schützt, kauft eine Fachplattform nur noch wegen ihrer Funktionen und nur für die Teams, die sie brauchen. Die Mindestabnahme bleibt Vertragssache, die Kanzlei verhandelt aber aus einer stärkeren Position.

Wie Sie beide Schritte in eine interne Regel fassen, zeigt unser Beitrag zur KI-Richtlinie für Kanzleien. Mit einer solchen Regel beantworten Sie die Frage des Mandanten schriftlich.

Häufige Fragen

Darf eine Kanzlei Claude oder ChatGPT mit Mandatsunterlagen nutzen?

Grundsätzlich ja, wenn die Bedingungen von § 43e BRAO erfüllt sind und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht. Ein kostenloses Privatkonto erfüllt diese Bedingungen in der Regel nicht.

Welche KI-Modelle stecken in Harvey und Legora?

Harvey nannte im März 2026 Claude Opus 4.6, Claude Sonnet 4.6, GPT-5.2 und Gemini 3 Flash. Bei Legora fragen Sie am besten den Anbieter direkt, welche Modelle in Ihrem Vertrag zum Einsatz kommen.

Ist ein anonymisiertes Dokument noch von der Schweigepflicht erfasst?

Die Verschwiegenheitspflicht erfasst es weiterhin, denn sie umfasst alles, was Sie im Mandat erfahren, auch Strategie und Vertragskonditionen. Das Entfernen der Namen senkt das Risiko, macht das Dokument aber nicht frei verwendbar.

Reicht ein Business-Konto beim KI-Anbieter?

Nein, aber es ist ein wichtiger erster Schritt. Entfernen Sie zusätzlich die identifizierenden Angaben, bevor ein Dokument Ihren Rechner verlässt, und prüfen Sie den Vertrag gegen § 43e BRAO.

Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage allgemein. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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